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Für Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die einmalige Aufnahmegebühr.
Lebensgemeinschaften können ebenfalls eine Familienmitgliedschaft beantragen.
Die Beiträge und Aufnahmegebühren sind spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
V F S Aufnahmeantrag
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